Sonnabend, den 5. Februar und >

 

weiter Ivenack Eichen

 

 

kom. aus D>

Linde 1
Linde 2
Linde 3
auch nahe an der Parkbucht

wegen der Enge für den Rollator (Verkehrssicherheit!)
auch zu fällen? oder weil Linde darf sie stehenbleiben?

No 10 am Ende der linken Seite von Schloss ausgegangen
mit dem Tor zum Schloss das heisst alles gehörte Damlas zum Schloss

Und dann ausserhalb der Strasse oder Allee im Garten an der Ecke vor der Biegung No 13

auch weg oder bleiben weil nicht mehr Eigentum der Gemeinde?

und kein Privileg mehr zu fällen weil nicht mehr Eigentum der öffentlichen Hand und von behinderung keinen Spur. Absurd.
Nach Vorlage sämtlicher Dokumente in Bild und Messungen zum Bestand der Eichen im Dorf von Ivenack kann zusammengefasst werden, dass eine Behinderung des Durchgangs auch mit Hilfsmitteln der Bewegung auf den dafür gepflasterten Gehwegen in Menschenbreite nicht festgestellt wurde und eine Sorge um die öffentliche Ordnung nicht ausgemessen ist. Was schadhaft ist, im Gehbereich, ist korrigierbar. Andere, gegenteilige Dokumente weder im äusseren noch inneren Bereich liegen nicht vor, gegenteilige Behauptungen sind also nicht belegt und von teilweise inkompetenter Seite aufgestellt. Dazu kommt eine selbstbekennende aktuelle Satzung der Gemeinde Ivenack zum Schutz des historischen Werts der eigenen Anlage im ehem. Schlossbreich mit Toreingang inkl. Dorf, die jegliche Beschädigung dieser selbstgegebenen Ordnung selbstbewusst unter Strafe
(100 00 Euro) stellt. Ein gegenteiliger Beschluss der Gemeinde liegt nicht vor.

Alle dazu notwendigen Dokumente werden zusammenfassend und sorgfältig aufgelistet, Baum für Baum, den dafür zuständigen Beteiligten im Kreis und Land von uns zum Wochenanfang vorgelegt>Dann 25 Eichen, 3 Linden und 5 Baumstümpfe)

Was schon ausgefallen ist, durch vorzeitig wilde Fällungen, kann nachgepflanzt werden. Schlagen vor die hist.Bodenbeschaffenheit(Pflaster), soweit noch vorhanden, mit denkmalpflegerischer Sorgfalt zu pflegen.