Montag, den 21. Oktober

und >

Nach den jetzt erst einlaufenden und zu vergleichenden Daten der Graben-Untersuchungen vom WBV, ergibt sich folgende Begründung von Widersprüchen zu Anordnungen.
Herbst also

 

Vor einem Jahr kam die letzte amtliche Anordnung nach der Entfernung aller Bäume und "Gehölze" auf ca 100 Meter Länge und 17 Meter Breite in den Anlagen auf dem ehemaligen Kaphof der ehemaligen LPG, jetzt wieder in unserem Besitz und seitdem wesentlicher Bestand unserer Arbeiten an der Wiederhestellung von Haus und Hof, nun vor Gericht in Greifswald(VG), das heisst auch mit dem natürlichen Umfeld nach der alten Gutslage von Parks und Gärten und Koppeln, aber mit neuem Auftrag und Ziel eines kulturellen Anspruchs unserer Zeit und spezieller Geschichte nicht nur Deutschlabds eben hier. Denn nicht nur wir hatten einen Krieg verloren. Und mehr als das. Die Anordnung wurde abgewiesen und nach der Empfehlung des Gerichts wurden allen dann folgende Massnahmen durchgeführt. Das ergibt eine Abkehr von allen Überlegungen in Richtung Grabenöffnung zu einer pragmatischeren Rohrrhaltung auf der Basis eines modernen Standarts.

1. Da keine Lagekarte des Rohrverlaufs vorhanden war, nach der man die Forderung eines Vollzugs der Entfernung hätte durchführen können, wurde mit einer Kamera diese Lage des Rohrs überhaupt erstmal festgestellt. Wo nämlich nach der Forderung keine Bäume hätten gepflaanzt werden dürfen. Das verschaffte auch den Einblick in den inneren Zustand des Rohrs und damit die Erkenntnis, des teilweisem Einwuchs von Wurzeln der Bäume. Aber eben nur partiell.

2. Um die technischen Möglichkeiten der Entfernung dieser nur teilweise wirksamen Wurzeln(fräsen) nach 15 Jahren der Pflanzung zu prüfen und sonstige Hilfsmittel zu bemessen(Innenrohr in parteillen Abschnitten), wurde gefräst und zum ersten Mal eine Kostenaufstellung vorgenommen:

Von Fräsen alle 5 Jahre und einem
Innernohr partiell
und das im Vergleich mit den Pflegemassnahmen am vorherigen Graben hier
oder wieder wir vor und nach dieser Verrohrung Arbeiten alljahrlich an der Grabenpflege mit deren Kosten zum Vergleich.

 

3. Aus einem Gutachten vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, gestellt für eine Entrohrung, um so den alten historischen Graben (L21) wieder vollständig herzustellen. Entsprechend dem Ministerangebot dafür einen wesentlichen Anteil zu bezahlen, entnehmen wir aber einen andere Auskunft.
Dieser Antrag wurde zunächst abgewehrt. Hauptsächlich wegen Untersuchungen und Erkenntnissen des geringen Bedarfs ohne Wasseraufwand("Bei dem L 21 handelt es sich um ein teilweise verrohrtes Fließgewässer mit einem sehr kleinen Einzugsgebiet"). Nämlich:

was dem Zustand den dokumentierten Beobachtungen des Grabens vor und nach dem Rohr entspricht. Es es fliesst kein oder kaum Wasser, selbst bei Hochwasserstand.

 

4. Nach den aktuellen Erkenntnissen:
Kein Bedarf. Technisch nur partiell und leicht durch relaiv minimale Eingriffe wäre durch zu begrüssen, und vergleichsweise mit dem Grabenaufwand geringen oder keinen Mehrkosten, sowie in Abwägung mit den Kultur- aufträgen und Umweltverdiensten dieser neuen Anlagen im Sinne eins Gemeinsinns der Gemeinde einvernehmlich zu lösen. Und in der Überlegung in einem Innenbereich dieses also zu dem Ergebnis kommen, in absehbaren Abständen zu fräsen oder ein Innenrohr zu einzuziehen.

5. Was die Übernahme der Kosten betrifft ist zu sagen, dass von Anfang an nach einem Plan angefragt wurde, bevor gepflanzt wurde, um dem Rohr eventuell aus zuweichen. Dass anlässlich der Flurerneuerung um die Öffnung des Rohrs gebeten wurde, was die Gemeinde ablehnte. Und, dass von uns immer vorgeschlagen wurde, die technischen Möglichkeiten einem eventuellen Wurzleinwuchs mit technischen Möglichten entsprechend aktueller Standarts zu begegnen, um das alte LPG Rohr umwelttauglich und für den Innenbereich des Ortes tauglich zu erhalten.
6. Das Rohr wurde zur Zeit der LPG anstelle des Grabens verlegt. Gewisse Abflüsse von damals sind heute nicht mehr aktuell. Die LPG gibt es nicht mehr. Das ehemalige Stadtgut mit 5 Teichen an dem zufliessenden Graben gibt nicht mehr. Also wird man heute mit dieser Altlast des Rohrs so verfahren, dass es Anrainer und die kulturelle Dorfentwicklung nicht belastet. Die Hauptlast des Ablusses von Regenwasser betrifft ohnehin Hof und Haus des ehemaligen Gutes, früher mit Einfluss in den offenen Graben, war also unser Problem und wurde bisher durch besondere Dränagen und auffangende Teiche gelöst. Als wir kamen vor 20 Jahren standen die Umfelder Richtung Graben und der Hof im Frühjahr unter Wasser. Also haben wir uns hilfesuchend an das Amt Demmin Land wandt(Frau Schubbe), von dort hiess es, das sei Privatsache. Andere Dächer des Ortes mit Abflussrohren und Dränagen durchfremde Grärten und unter öffentliche Strassen sind nicht bekannt und wohl auch solcherartin kleinerem Unfang partiell und "privat" gelöst.

7. Es bleibt das als ungeheuerlich zu nennende jahrelange Ansinnen seit 2005 der Eliminierung und dann Vernichtung einer ganzen Anlage von Bäumen und Sträuchern, inklusive Rosen und Eichen, Linden und Platanen als Ensemble eines speziellen Programms.

Ohne den dringlichen Bitten um technische, juristische und verwaltungsmässige Möglichkeiten einer Übereinkunft mit gemeinützenden Faktoren nachzukommen.

Dies geschah jetzt auf Empfehlung des Gerichts in Greifswald nach der der Abwehr aller vorgeschlagenen Massnahmen von Rohruntersuchungen mit Kamera und Fräsen in Richtung Innenrohr, was allein der Rohrbesitzer hätte durchführen lassen müssen, und mit Angaben falscher Fakten in Sachen Gewichtung des Rohrs, dass man schon von allgemeiner Unfähigkeit oder gezielter Böswilligkeit reden kann, das gesamte Projekt N. zu erledigen, zu dessen grundlegenden Elementen eben diese Natur-nahe Anlage von Anfang an gehört.

Ausheben der eigenen Dränagen auf dem ehemaligen Kaphof der LPG
Der ehemalige Kaphof heute nach Entfernung des Betons und mit der Anlage des ursprünglichen Naturzustands wieder, den in den Kahlschlag des vorigen LPG-Bereichs ohne diese zurückzusetzen hier versucht wird zu verhindern.
Es ist schwer
soll aber nicht abgelassen werden. 30 Jahre danach.