Mittwoch, den 7. November

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Kommentar aus Berlin>

die Hecke von der anderen Seite
Graben L21
aktueller Zustand bevor er zum Rohr wird unter unseren Anlagen
(ehem. der LPG als Kaphof)
und wie der Graben zum Rohr wird unter der Strasse hindurch geführt mit der die Sicht versperrenden Hecke
was erkennen wir da links und rechts keine Zufahrt wie das Wasser- Haltungs-Gesetz verlangt. Und beidseitig keine Not wegen eventueller Überschwemmungen bei Hochwasser oder eventueller Verstopfung des Rohrs

Und die Hecke an der anderen Seite des Rohrs auf unserer Strecke von etwa 80-100 Meter.

Den oberirdischen Einstieg ins Rohr auf dem Feld sieht man nicht. Also auch nicht die Linie des Rohrverlaufs.

Wenn das Rohr unter dem Feld wieder zum Graben wird, sieht das so aus: verkrautet bis zu Verstopfung, wie am Anfang des Rohrs, wenn der Graben zum Rohr wird.

Was entnehmen wir diesem Befund.

Wenig Wasser, nachlässige Haltung und keine Orientierung des Rohrverlaufs nach Augenschein von Abstieg-Markierung zu Abstiegmarkierung möglich, wegen der Blick-versperrenden Hecken und ohne Plan.

In diesen Fall aber ist das wesentlich. Die Verschmuzunggefahr durch schlechte Haltung der Grabenzufuhr des Wassers kann dem Rohr nicht angelastet werden. Das, wenn es veraltet mit über 40 Jahren LPG Standart voller Muffen, ohnehin bei normalem Wasserstand ein Problemfall wäre.

Eventuelle Wurzelbelastung kann also nicht als einziger Ursache für angenommende Behinderung des Fliessens vorgehalten werden.

Denn wie unser Rohrspezialist hier am Ort, mit 60 Mitarbeitern bundesweit tätig, erklärt, die Hauptgefahr ist nicht eventuell hinwachsende Fremdgewebe, im Fluss beweglich, sondern das zum Stau sich aufbauende Fremdmaterial von Verchmutzung, wenn es sich mit einem eventuell verschlingenden Wurzelgewebe zum Knäuel verbindet. Die als feindlich abgewehrten Bäume -teilweise einzeln und insgesammt unter Naturschutz-aber sind Flachwuzler ohne Kontakt zum 2m tiefen Rohr.

Da haben wir es wieder

Kein belastbarer Plan der Rohrfühung
Kein Rohr auf aktuellem Standart
Dazu schwere Belastung durch Vernachlässigung der Unterhaltungspflichten
Die geforderte Beseitigung von Bäumen oder Sträuchern
mit willkürlich angenommenen 7 Meter bedeutet einen Kahlschlag
je links und rechts des Rohrs und ist nicht nachvollziehbar.

 

Das ist letztlich ein Politikum. In welcher Welt zu leben dies Land beabsichtigt.

Oder ob es gelingt mit einem maroden Rohr der untergegangenen LPG-Welten nochmal den Rechtsfrieden des Dorfes zu brechen. Und dies Dorf ist ein besonderes, das unter Kultur-Schutz(Denkm-Schutzgesetz), steht.

Vom geforderten Kahlag direkt betroffen wären

Platane
Eiche
Linden
Ulme
Hainbuchen
Weiden haushoch und 1,80m Umfang

und damit eine ganze Anlage sorgsam geplant und umsorgt. Gezielt erledigt? Das als sozialistisches Dorf seiner Zeit gefeierte Plattenbausiedlungs-System oder Natur und Kultur und sei es als Enklave des Geistes

was diesem schlampigen und veralteten Rohr zum Opfer fiele
für ein Rohrsystem das seit der letzten Flurneuordnung hätte beseitigt werden müssen und kaum noch Wasser führt, ist nach seiner Wiederherstellung ein Natur- und Kultur-Biotop besonderer Preise und Symbolkraft. Die allseits gewünschte neue Belebung einem überlebten und entsorgtem Betongelände zu opfern, wäre lebensfeindlich und gegen die Entwicklung heutiger Erkenntnisse und Forderungen. Den Rechtsweg zu suchen, ist der Versuch sich die westlichen Normen zu eigen zu machen mit dem Lächeln was wir alles von euch gelernt haben.