Donnerstag, den 15. November

und siehe auch >

 

dh. die Bäume sollen weg, die da stehen. seit 12 Jahren wieder wie früher am Graben, der seit Zeiten der LPG/DDR ein Rohr ist.
Verwaltungsstreitverfahren Syberberg./.Landkreis MSE
wg.Anfechtung einer Anordnung nach WHG Einzelrichter
Revision ausgeschlossen.

nächtliche Notizen.

Man wird sagen. Beim Ankauf des Grundes haben Sie alles gewusst.
Das Wasser muss fliessen.
Das Rohr ist da. Und gehört zum Wassersystem L21 das die Äcker entwässert.
Und da sind die Wurzeln der Bäume hinderlich und müssen nun weg.

1. Sofort gab es schon vor dem Ankauf von uns das Angebot den Graben wieder zu öffnen. Auf unserem Grund, um die inzwischen über dem alten Grabenverlauf entstandenen Gärten nicht zu gefährden. Einen Graben auch wieder, um das Hochwasser im Frühjahr bei uns ablaufen zu lassen. Ohne Erfolg. Es hiess: Da habe jeder für sich selbst zu sorgen.

2. Anlässlich der Flurerneuerung mit dem Auftrag der Entrohrung, wieder von uns die Bitte und der Antrag den Graben zu öffnen, auf unserem Grund, um Bäume pfanzen zu können wie früher dort. Abgewehrt und versäumt.

3. Als der Grund trotzdem von uns erworben wurde und im Rahmen einer Re-Kultivierung der betonierten Flächen des ehemaligen und funktionslos gewordenen KAP-Hofs der LPG auch mit Bäumen von uns bepflanzt wurde, geschah das auch im Wissen um heutige Möglichkeiten mit Techniken, wie in der Städten, notfalls mit Inlinern oder kleineren Innenrohren im 50 cm Rohr oder Fräsen im akuten Fall für ein Weiterfliessen des Wassers zu garantieren.

4. Die aktuelle Situation aber erweist den auf das Rohr zuführenden Graben als toten Arm eines früheren jetzt funktionslos gewordenen Wassersystems, das heute erst nach dem Zufluss aus den Feldern hinter der Verrohrung noch funktioniert, als Entwässerung der Ackerdränagen. So dass auch die flacher wurzelnden Bäume nicht einwachsend ein Fliessen verhindern können. Die Rohrsohle liegt 2, 50 tief.

5.So ergibt sich folgendes Bild. Das LPG-Rohr wurde mit Errichtung des KAP-hofes als Industriehof der Landwirtschaftlichen Produktionen in der DDR gebraucht, erstens als Ableitunsgfluss der LPG Tierproduktion(heute modernisiert Lettig ohne ev. giftige Abflüsse)und für die Waschanlage der Pflanzenproduktion. Als der KAP-Hof funktionslos wurde, verringerte sich der Abluss durch das Rohr -früher Graben zum Abluss der Stadtgut-Teiche bis zur heutigen Verödung(das Stadtgut von Demmin in Nossendorf ist seit 1945/89 nicht mehr existent).

6. Ein Duldungsanspuch der maroden und nutzlos gewordenen Rohranlage von über 40 Jahren der LPG Zeiten sollte nicht Mass sein heutiger und zukünftiger Pläne und Standarts, die zu respektieren wären, wenn eine neue Kultivierung - hoch dekoriert und als Vorbild einer Kulturlandschaft von MV gepriesen - versucht wird.

7. Von dieser kulturellen Investition in die Zukunft des Landes geht keine Gefahr aus im weiteren System des L21 und seiner landwirtschaftlichen Nutzung. Ein Schaden ist rundum nicht zu erkennen. Alle Verläufe sind zugänglich für eventuelle Eingriffe von Reparaturen oder Erneuerungen. Der Status quo garantiert seit 12 Jahren totale Harmonie. Eine Änderung durch Baumentfernungen ginge gegen alle Erkenntnisse und Interessen der Zeit.

 

 

2018
KAP-Hof 1989 und bis 2005
die neuen Anlagen
was weg soll
Der Antrag lautet jeglicher Bewuchs ist zu entfernen
Das Projekt Nossendorf seit 2000 steht vor Gericht.
Das wissen und intendieren die Antragsteller dahinter genau.