die Felder des Herrn N.H. heute
und wie er es ererbte von unseren Vätern
Beseitigungsverfügung für Baumpflanzungen
auf Anzeige des Mannes, der heute die HH.Syberberg'schen Felder unter dem Pflug hat. Es gibt Stimmen, die es sagen, hat er noch nicht genug, will er auch noch den Erben vernichten, vertreiben wieder.Aus dem, was er sich neu erworben. Das Unheil der/des anderen zu beseitigen.
Die Behörde kann diese Verbote des Unterpflügens aufheben, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert oder unbillige Härte im Spiel ist.
Hier aber stehen Hunderte von Unterschriften dagegen und die Härte wäre allein der Verlust von Gewinnen.
was gewollt wird wieder.
Hier störte kein Baum.
Situation vorher die rohrgerechte LPG Ordnung
Das aber spricht nur von offenen Gewässern, wie hier einmal ein Graben war
und es teilt ein in Bereiche im Ort und ausserhalb. Das Wasser im Rohr sollte eigentlich wieder offenes sein(EU Richtlinien)
Im Inneren Bereich, also hier setzt das schreibende Amt eine 7 Meter Schutzzone links und rechts des Rohres fest, also Entfernung aller gepflanzten Bäume in letzten Jahren. Sie schreiben das gegen gegen alle technischen Möglichkeiten in Städten und im Lande Rohre mit Bäumen in unseren Orten zu harmonisieren.
Aber der Paragraph 38 des WHG ist das Gesetz nach dem wir immer gesucht haben, um den untergepflügten Feldweg wieder zu kriegen. Das Gestz nämlich schreibt einen 5 Meter breiten Randstreifen vor, der ausdrücklich nicht untergepflügt werden darf. Das war die Breite des Feldweges immer. Aus gutem Grund der Wasserreinhaltung, zu schützen vor Dünger, Gülle(Antibiotika)usw.
Der hier im Orte anzeigende und auf Baumbeseitung drängende N.H. als Besitzer der Felder am seben Graben, der hier im Ort von der LPG verrohrt wurde, ist nun selber gefordert Mit dem selben Paragraphen, den sie hier ohne Sinn anwenden, da alle eventuellen Schäden technisch beantwortet werden könnten.