Ist es nicht seltsam, dass das Unheil zur Norm wird nach dem nun alles noch oder mühsam wieder Heile sich richten soll. Statt das Unheil selbst zu beseitigen.

die Felder des Herrn N.H. heute

 

und wie er es ererbte von unseren Vätern

Dienstag, den 28. Januar

siehe auch>

und>

 

Kommentar aus Berlin zum Fall Rohre und Bäume>>

Beseitigungsverfügung für Baumpflanzungen

 

 

auf Anzeige des Mannes, der heute die HH.Syberberg'schen Felder unter dem Pflug hat. Es gibt Stimmen, die es sagen, hat er noch nicht genug, will er auch noch den Erben vernichten, vertreiben wieder.Aus dem, was er sich neu erworben. Das Unheil der/des anderen zu beseitigen.

man wird versuchen die unnötige Verrohrung der Felder und Dörfer nach EU Verordnung versuchen aufzumachen. Natürliche Verhältnisse wieder herstellen und kultivieren. Im Ort und auf den Feldern. Speziel für den Graben L 21.

Die Behörde kann diese Verbote des Unterpflügens aufheben, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert oder unbillige Härte im Spiel ist.

Hier aber stehen Hunderte von Unterschriften dagegen und die Härte wäre allein der Verlust von Gewinnen.

was gewollt wird wieder.
Hier störte kein Baum.
Situation vorher die rohrgerechte LPG Ordnung


wie sie es wieder haben wollen, vaste land.
Da wächst nichts mehr
warum, weil die Wurzeln in die LPG-Rohre wachsen könnten. Nach 10 Jahren Kultivierung.
sie berufen sich auf den Paragraphen 38 des Wasserhaushaltsgesetzes

Das aber spricht nur von offenen Gewässern, wie hier einmal ein Graben war
und es teilt ein in Bereiche im Ort und ausserhalb. Das Wasser im Rohr sollte eigentlich wieder offenes sein(EU Richtlinien)

Im Inneren Bereich, also hier setzt das schreibende Amt eine 7 Meter Schutzzone links und rechts des Rohres fest, also Entfernung aller gepflanzten Bäume in letzten Jahren. Sie schreiben das gegen gegen alle technischen Möglichkeiten in Städten und im Lande Rohre mit Bäumen in unseren Orten zu harmonisieren.

 

Aber der Paragraph 38 des WHG ist das Gesetz nach dem wir immer gesucht haben, um den untergepflügten Feldweg wieder zu kriegen. Das Gestz nämlich schreibt einen 5 Meter breiten Randstreifen vor, der ausdrücklich nicht untergepflügt werden darf. Das war die Breite des Feldweges immer. Aus gutem Grund der Wasserreinhaltung, zu schützen vor Dünger, Gülle(Antibiotika)usw.

Der hier im Orte anzeigende und auf Baumbeseitung drängende N.H. als Besitzer der Felder am seben Graben, der hier im Ort von der LPG verrohrt wurde, ist nun selber gefordert Mit dem selben Paragraphen, den sie hier ohne Sinn anwenden, da alle eventuellen Schäden technisch beantwortet werden könnten.

 

im Gewässerrandstreifen verboten
die Umwandlung von Grünland in Ackerland
mit 5 Meter gesetzmässig gebotener Schutzzone Gewäserrandstreifen vor dem untersagten Umpflügen
Gewässerrandstreifen dienen
der Erhaltung und Verbesserung
der ökologischen Funktionen
hier geht niemand mehr. Von gesetzlich vorgeschriebenem Abstand zum gepflügten Acker keine Spur mehr. Der Verein zur Pflege von Kirche, Kunst und Natur in Nossendorf, dem wir vorstehen, wird sich der Sache bei den Ämtern annehmen, im Interesse des Paragraphen 38 WHG tätig zu werden.
Kaphof Sit.2005
Ein Haus oder ein Land wird nicht sterben, solange nur ein Mensch sein Bild im Herzen trägt.