nächste Sitzung der Gemeindevertretung
laut Internet Gemeinde Nossendorf.de:
"Wahl des Bürgermeisters aus den Reihen der gewählten Gemeindevertreter", da nicht am 25. Mai zur Wahl gestellt
Ohne Anfragen bei den gewählten Vertretern
ohne Anschlag an der Tafel für alle(öffentliche Sitzung)
Dienstag, 01.07.14 - 19:00 Uhr - Kulturhaus Nossendorf
Bilanzen
Bürgermeister Fred Schult
Verluste
Gewinne
Initiativen der Bürger
Pläne
lobende Erwähnungen
Nach der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
In der ersten Sitzung der gewählten Vertreter der Gemeinde wird der Bürgermeister gewählt. Öffentlich. Geheim durch Zettel oder Handzeichen, nach Vereinbarung. Ohne Vorreden, ohne Vorschläge und ohne Erklärungen zur Annahme oder Verweigerung. Erst nach der erfolgten Wahl, nach nach den meisten Stimmen, wird die Annahme oder Verweigerung erklärt und in diesem Fall der Verweigerung, erfolgt die Wiederholung. Wichtig ist die nach der Wahl festzulegende Hauptsatzung. Man sollte von der bisherigen Fassung (siehe unten)abgehen. Speziell die Rechte des Bürgermeisters sollten verändert und eingeschränkt werden. Alle wichtigen Entscheidungen in den letzten Jahren geschahen ohne Votum der gewählten Vertreter mit nachheriger Vorlage. Oft nach vollzogem Befund, der schwer oder nicht abzuändern war.(Fällen der Pappeln und Weiden, Einziehung nach Besfestigung mit Zäunen plus Betonierungen und Verkäufe des Bäckerweges, alle Gestaltungen des Ortes(der Ortsteile?)
Vorsicht
bei Zeit
begrenzungen
(Fragen) nicht Beratungsgegenst. der folgenden Sitzung?
Erg.
Protokoll der letzten Sitzung ist vorzulegen mit Frist bis wann. Regelungen für Nichteinhaltung von Beschlüssen.