regelm. Bürgerversammlungen in Halbjahresrhythmus anbieten

nächste Sitzung der Gemeindevertretung
laut Internet Gemeinde Nossendorf.de:
"Wahl des Bürgermeisters aus den Reihen der gewählten Gemeindevertreter", da nicht am 25. Mai zur Wahl gestellt
Ohne Anfragen bei den gewählten Vertretern
ohne Anschlag an der Tafel für alle(öffentliche Sitzung)

Dienstag, 01.07.14 - 19:00 Uhr - Kulturhaus Nossendorf

Bilanzen

Bürgermeister Fred Schult

 

Verluste

Gewinne

 

Initiativen der Bürger

 

 

Pläne

 

 

lobende Erwähnungen

 

 

Danksagung
Die Freunde von Kirche, Kunst und Natur in Nossendorf geben bekannt:

Nach der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

In der ersten Sitzung der gewählten Vertreter der Gemeinde wird der Bürgermeister gewählt. Öffentlich. Geheim durch Zettel oder Handzeichen, nach Vereinbarung. Ohne Vorreden, ohne Vorschläge und ohne Erklärungen zur Annahme oder Verweigerung. Erst nach der erfolgten Wahl, nach nach den meisten Stimmen, wird die Annahme oder Verweigerung erklärt und in diesem Fall der Verweigerung, erfolgt die Wiederholung. Wichtig ist die nach der Wahl festzulegende Hauptsatzung. Man sollte von der bisherigen Fassung (siehe unten)abgehen. Speziell die Rechte des Bürgermeisters sollten verändert und eingeschränkt werden. Alle wichtigen Entscheidungen in den letzten Jahren geschahen ohne Votum der gewählten Vertreter mit nachheriger Vorlage. Oft nach vollzogem Befund, der schwer oder nicht abzuändern war.(Fällen der Pappeln und Weiden, Einziehung nach Besfestigung mit Zäunen plus Betonierungen und Verkäufe des Bäckerweges, alle Gestaltungen des Ortes(der Ortsteile?)

Rechenschaftsbericht demnächst hier

Vorsicht
bei Zeit
begrenzungen
(Fragen) nicht Beratungsgegenst. der folgenden Sitzung?

vorsicht genau kontrollieren
Möglichkeiten Aufgaben zu verteilen sollten erweitert werden, Delegationen
wann
wann

Erg.
Protokoll der letzten Sitzung ist vorzulegen mit Frist bis wann. Regelungen für Nichteinhaltung von Beschlüssen.

 

siehe oben
Wichtige Einschränkungen der Befugnisse (Transparenz und Demokratisierung)

Entscheidende Richtungskompetenz auf die offizielle Internetseite unter dem Namen der Gemeinde Nossendorf durch gemeinsame Rahmengebung und Kontrolle delegieren
Eine neue Kooperation mit der produktivsten Kraft der Gemeinde in den Freunden für Kirche, Kunst und Natur e.V. sollte festgelegt werden, auch in Rahmen einer solchen Satzung mit Rechten und Verpflichtungen. Es sollten keine Paralleloperationen und schon gar nicht gegeneinander geben.