Als nach dem Kriege im Osten enteignet wurde und nach dem Fall der Mauer dies Eigentum eingefordert wurde, machten sie Gesetze, dass man es kaufen dürfe, vergünstigt und mit Verkaufssperre, wenn es Grund und Boden berifft. damit kein Handel damit geschehe und niemand finanzielle Vorteile daraus zieht. Und, wenn auf diesem Grund und Boden anderer Gewinn aus dem Boden(Schätze, Öl) und aus der Luft(Wind) sich ergäben, seien sie, im Grundbuch eingetragen, abzuliefern. Auch war vorher zu versichern, dass es sich nicht um Schuldige der Geschichte vor 1945 handle usw.
Wenn es um Kunstgegenstände ging, bewegliches Gut von internationalem Belang, an Gegenständen und Gemälden oder Plastiken oder Porzellan und Glas oder Schmuck, soweit greifbar noch, die zurückzuverlangen waren, dann mussten sie im Lande bleiben.
So war auch in Österreich nach dem Krieg gehandelt worden mit allem nach 1938 enteignetem Gut, zurückzugeben. pauschal abzugelten bei Notverkäufen aber es habe im Land zu bleiben und so alles einvernehmlich für gut befunden. Jetzt ist auch dort wieder alles aufgemacht worden, als ob es keine Abmachungen, Entschädigungen gegeben. Von Zeit zu Zeit immer neu. Und die Sykophanten aller Ortenreiben sich die Hände.
Beim lauten Stichwort Restitution und Raub oder Beute von Kunst und Gegenständen der Kultur im Rahmen der geschichtlichen Umwälzungen eines Ausverkaufs des letzten Jahrhunderts in Deutschland aufmerksam geworden, und wenn das Geschrei nach Gerechtigkeit von Anwälten und sich andienenden Medien wieder einmal überschäumt, ist es unumgänglich auf eigenen Erfahrungen zu verweisen. Damit die Balance der Wage des Lebens wenigstens hier hergesetllt wird.
Die Regelung der offenen Vermögensfragen, so heisst das hier auf dem Land in den östlichen Bundes-Ländern sieht aktuell so aus. Dass das 1946 von der Regierung des Ostens geraubte Land mit der enteigneten Kultur darauf in Gebäuden, die man Schlösser oder Gutshäuser nannte, 1989 und danach vom westlichen Teil der vereinigten Republik übernommen wurde, dass die Gebäude kulturell abgetrenntvon den Land wurde und dem Verfall und der Willkür zufälliger Eigentümer von Gemeinderesten oder sonstiger Abdecker der Geschichte überlassen wurden, und das Land einer Treuhand der öffentlichen Hand übergeben neu verteilt und verkauft wurde, mit dem Ergebnis, dass das eigene Land nun Objekt wurde von Händeln in grossen Flächen nach EU-Norm und Idealen industrieller Landwirtschaft mit Bewirtschafttungplänen aus Brüssel. Den Erlös des Verkaufs erhielt der Finanzminster des Bundes und die zu Immobilien gewordenen Schlösser und Gutsanlagen wurden als wirtschaftlich uninteressant und belastend ihrem Schicksal der Geschichte übergeben. Und das hies hier Verfall oder Ausbeutung von Resten oder sensible Rückerwerbung und Wiederherstellungsprorgramme im historischen Sinne, wenn es gut ging. Auf eigene Kosten der ehemaligen Besitzer.
Man kann sagen Kriegsfolgen und Schuldabtragung was die Enteignungen 1946 begtrifft mit einseitiger Belastung durch den Fluch des Ostens, andere haben auch noch die Heimat ganz verloren, aber nach dem Fall der Mauer war es der freie Wille dieser Demokratie sich das Erbe der Geschichte selbst anzueignen oder verfallen zu lassen und einem System der industriellen Vermarktung zuzuführen und durch einen Investitutionsboom nie gekannten Ausmasses zu belohnen, mit Wuchenpreisen an Grund- und Wendegewinnen, wer sich bereicherte.